Die Bezirkssynode wählt aus ihrer Mitte eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenrat. Außerdem gehören der bzw. die Dekanin und der bzw. die Stellvertreter/in, der bzw. die Schuldekan/in und der bzw. die Vorsitzende der Bezirkssynode dem Bezirkskirchenrat kraft Amtes an. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Der BKR tagt monatlich mit Ausnahme der Schulferien, dazu kommt pro Jahr mindestens ein Klausurtag und alle zwei Jahre eine Wochenendklausur.
Der Bezirkskirchenrat (BKR) berät und beschließt entscheidende Fragestellungen des kirchlichen Lebens. Eine Gemeinde sucht einen neuen Pfarrer/eine neue Pfarrerin - die Ausschreibung wird im BKR diskutiert. Strukturelle Veränderungen werden in den Grundlinien dort beraten, sowie inhaltliche Schwerpunkte der nächsten Jahre entwickelt. Der Haushalt wird vorbereitet und die Visitationen werden von den Mitgliedern des BKR durchgeführt.
Die Frauen und Männer, die dieses Amt innehaben, sind trotz des erheblichen Zeitaufwandes mit viel Freude und Tatkraft dabei.

Quelle: ekima

